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   BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79   

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https://dejure.org/1982,5071
BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79 (https://dejure.org/1982,5071)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1982 - 5 AZR 306/79 (https://dejure.org/1982,5071)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1982 - 5 AZR 306/79 (https://dejure.org/1982,5071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines - Zuerkennung der Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Zeiten in anderem Arbeitsverhältnis - Erfüllung der tariflichen Anwartschaft - Invalidenkohlen - Rentenbescheid - Zeiten der Erwerbslosigkeit - Anrechnungsfähige Zeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 217
  • DB 1983, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79
    Ohne weiteres gilt dies nur für Urteile, die später als ein Jahr nach der Verkündung den Beteiligten zu gestellt wurden (BAG Urteil vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 313/80 - AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979).
  • BAG, 07.08.1975 - 3 AZR 12/75

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79
    Da ist es gerechter, wenn es bei den klaren und berechenbaren Fristen bleibt (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 05.02.1970 - 2 AZR 242/69

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Besorgnis der Befangenheit - Prüfung durch

    Auszug aus BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79
    Richtig daran ist nur, daß das angefochtene Urteil dann aufgehoben wer den muß, wenn es auf einem Tatbestand beruht (§ 349 ZPO), dessen Berichtigung der Kläger wegen der verspäteten Absetzung und Zustellung des Urteils nicht durchsetzen konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 4, 81, 83 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953; zuletzt AP Nr. 2 zu § 320 ZPO, zu I der Gründe, mit weiteren Nachweisen und zust. Anm. von Biomeyer).
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79
    Richtig daran ist nur, daß das angefochtene Urteil dann aufgehoben wer den muß, wenn es auf einem Tatbestand beruht (§ 349 ZPO), dessen Berichtigung der Kläger wegen der verspäteten Absetzung und Zustellung des Urteils nicht durchsetzen konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 4, 81, 83 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953; zuletzt AP Nr. 2 zu § 320 ZPO, zu I der Gründe, mit weiteren Nachweisen und zust. Anm. von Biomeyer).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO liegt daher noch nicht ohne weiteres vor, wenn zwischen Urteilsverkündung und Zustellung des Urteils weniger als ein Jahr liegt (vgl. BAG, nicht veröffentlichtesUrteil vom 24. November 1982 - 5 AZR 190/81 -, unter I 1 der Gründe: 11 1/2 Monate; BAG 39, 217, 219 = AP Nr. 19 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, unter I 2 der Gründe: mehr als sieben Monate; BAG Urteil vom 7. Dezember 1983, aaO: rund sieben Monate), sondern es bedarf konkreter Anhaltspunkte (z.B. Widersprüche oder Auslassungen wesentlicher Umstände im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils) dafür, daß dem Gericht das Verhandlungs- und Beratungsergebnis beim Abfassen des Urteils nicht mehr gegenwärtig und geläufig war.
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 372/93

    Zahlung einer Sozialplanabfindung - Fehlende Gründe in einer Urteilsentscheidung

    Die dieser Rechtsprechung entgegenstehenden früheren Entscheidungen anderer Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt aller: BAGE 39, 217 = AP Nr. 19 zu § 9 Bergmanns VersorgScheinG NRW; BAG Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 13 zu § 551 ZPO; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979) begründen keine Pflicht zur Vorlage der Rechtsfrage an den Großen Senat nach § 45 Abs. 2 ArbGG, weil über die bisherige Rechtsauffassung durch den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes im durch den Senat vertretenen Sinne entschieden worden ist (vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 45 Rn 21).
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 371/93

    Zahlung einer Sozialplanabfindung

    Die dieser Rechtsprechung entgegenstehenden früheren Entscheidungen anderer Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt aller: BAGE 39, 217 = AP Nr. 19 zu § 9 Bergmanns VersorgScheinG NRW; BAG Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 13 zu § 551 ZPO; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979) begründen keine Pflicht zur Vorlage der Rechtsfrage an den Großen Senat nach § 45 Abs. 2 ArbGG, weil über die bisherige Rechtsauffassung durch den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes im durch den Senat vertretenen Sinne entschieden worden ist (vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 45 Rn 21).
  • BAG, 27.03.1984 - 1 AZR 603/82
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in zwei Urteilen dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 28, Juli 1982 - 5 AZR 306/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 24.' November 1982 - 5 AZR 190/81 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 435/80
    Bestätigung des Urteils vom 28. Juli 1982 - 5 AZR 306/79 - AP Nr. 19 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW 5 AZR 4 3 5 / 8 0 9 Sa 449/80 Hamm V e r k ü n d e t am 2 5 .
  • BAG, 24.11.1982 - 5 AZR 190/81
    Ohne weiteres gilt dies nut für Urteile, die später als ein Jahr nach der Verkündung den Beteiligten zugestellt wurden (vgl BAG-Urteile vom 24.2.1982 4 AZR 313/80 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979 und vom 28.7.1982 5 AZR 306/79 = AP Nr. 19 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
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